Steuervorteile

Die Stiftung Solarenergie ist vom Finanzamt Freiburg-Land als gemeinnützig anerkannt. Für Ihre Unterstützung erhalten Sie von uns unaufgefordert eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung.

Bitte beachten Sie: Zustiftungen oder Spenden an gemeinnützige Stiftungen bieten besondere Steuervorteile - für Privatpersonen wie für Kapitalgesellschaften.

Hier die wichtigsten Aspekte des neuen Stiftungsrechts im Überblick:

  • Höchstgrenze des Sonderausgabenabzugsbetrag für Zustiftungen: eine Million Euro.
  • Höchstgrenze für den Spendenabzug: 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG).
  • Verzicht auf den Nachweis für Kleinspenden: für Spenden bis 200 Euro.
Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt des Bundesverbandes der deutschen Stiftungen, das Sie hier downloaden können:

Bitte setzen Sie sich im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater in Verbindung!

Spendenkonten

Commerzbank Freiburg
Konto 04 261 471 00
BLZ 680 800 30
SWIFT: DRESDEFF680
IBAN: DE 68 6808 0030 0426 1471 00

Bank im Bistum Essen
Konto 320 690 10
BLZ 360 602 95
SWIFT: GENODED1BBE
IBAN: DE 54 3606 0295 0032 0690 10

Die Stiftung Solarenergie ist als gemeinnützig anerkannt.

Spendenformular