Steuervorteile
Die Stiftung Solarenergie ist vom Finanzamt Freiburg-Land als gemeinnützig anerkannt. Für Ihre Unterstützung erhalten Sie von uns unaufgefordert eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung.
Bitte beachten Sie: Zustiftungen oder Spenden an gemeinnützige Stiftungen bieten besondere Steuervorteile - für Privatpersonen wie für Kapitalgesellschaften.
Hier die wichtigsten Aspekte des neuen Stiftungsrechts im Überblick:
Bitte beachten Sie: Zustiftungen oder Spenden an gemeinnützige Stiftungen bieten besondere Steuervorteile - für Privatpersonen wie für Kapitalgesellschaften.
Hier die wichtigsten Aspekte des neuen Stiftungsrechts im Überblick:
- Höchstgrenze des Sonderausgabenabzugsbetrag für Zustiftungen: eine Million Euro.
- Höchstgrenze für den Spendenabzug: 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG).
- Verzicht auf den Nachweis für Kleinspenden: für Spenden bis 200 Euro.
Bitte setzen Sie sich im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater in Verbindung!